Geschäftsbericht 2023 - 2025
Geschäftsbericht für die Zeit vom 13. September 2023 bis 17. März 2025
Am 20. September 2023 fand die Mitgliederversammlung des Deutschen Kunstrates in Präsenz in Berlin statt. Zu Gast war Dr. Nicole Zeddies, Leiterin des BKM-Referates 24. Im Fokus standen diverse Themen, wie der Kulturpass, der nach Einschätzung von Frau Zeddies zwar gut angenommen wird, aber bei den Angeboten noch manche Lücken vorweist, so auch im Bereich der Bildenden Kunst. Zum Thema Einkommen von Künstlerinnen und Künstlern, verwies Frau Zeddies auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem angemessene Honorare als anstrebenswert thematisiert werden. Das Haus der BKM arbeite daran, für die vom Bund geförderten Institutionen entsprechende Regelungen in den Förderkriterien einzuführen.
Bezüglich der ermäßigten Mehrwertsteuer äußerte sich Frau Zeddies zuversichtlich, dass ab 2025 für den Kunsthandel wieder ein ermäßigter Steuersatz eingeführt werde. Auch wurde über das Thema Fotografie und Kunst diskutiert und darüber, dass die Gründung des Deutschen Fotorates kurz bevorstehe.
Im Fokus der digitalen Mitgliederversammlung am 24. April 2024 stand die Umsetzung der Honoraruntergrenzen in den Förderrichtlinien der BKM und deren Folgen, die zu erwarten sind. Mehrere Verbände befürchten als Konsequenz Verkleinerung der Ausstellungsprogramme, verkürzte Öffnungszeiten und Streichungen von Personal. Es wird im Allgemeinen diskutiert, wie das Thema und die daraus resultierende Problematik in die Öffentlichkeit getragen werden kann, ohne die Gefahr einzugehen, dass Honoraruntergrenzen in den Förderrichtlinien der BKM wieder gestrichen werden.
Diskutiert wurde ferner über die Archive für (physische) künstlerische Nachlässe in Ländern, Landkreisen und Kommunen. Für viele Künstler:innen sei es problematisch einen physischen Ort - wie ein Museum oder die Archive der Städte oder Kommunen - für ihren künstlerischen Nachlass zu finden. Insbesondere Museen haben mittlerweile immer weniger Kapazitäten, Nachlässe zu archivieren.
Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung war auch die Einführung des Fächerverbundes Kunst, Musik und Werken in Bayern. Hier wurde entschieden, dass die Sprecher:innen eine Stellungnahme zusammen mit dem Musikrat erarbeiten sollen, welche dann an den Kulturrat herangetragen wird.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung am 16. September 2024 wurde nochmals auf die in der letzten Sitzung behandelten Schwerpunkte eingegangen. Im Hinblick auf künstlerische Nachlässe bestand das Bestreben, für den „Deutschen Archivtag 2025“ den Themenschwerpunkt „Regionale Kunst in kommunalen Archiven“ anzuregen. Gegebenenfalls könnte hierfür auch ein geeigneter Redner oder eine geeignete Rednerin vorgeschlagen werden.
Weiterhin wurde informiert, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit dem 1. Juli 2024 verbindliche Honoraruntergrenzen für Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, eingeführt hat. Eine Evaluation dieser Regelung soll für den Frühsommer 2025 vorgesehen werden. Die Ergebnisse sollen anschließend öffentlich gemacht werden.
Bezüglich des Fächerverbundes Kunst, Musik und Werken in Bayern wurde keine eigene Resolution mehr veröffentlicht. Anlass hierfür war eine inzwischen erfolgte Stellungnahme der Bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus.
Ein weiterer Diskussionspunkt war der ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Galerien. Ab dem 1.1.2025 soll wieder der ermäßigte Steuersatz von 7% gelten. Allerdings bleiben bestimmte Kunstformen wie künstlerische Fotografie, Lichtkunst oder teilweise Kunst am Bau weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen. Die zentrale Herausforderung besteht in der klaren Abgrenzung zwischen Originalfotografie als Kunstform und kommerzieller Fotografie.
Der Deutsche Kunstrat wählte in seiner Mitgliederversammlung am 27. März 2025 einstimmig Dagmar Schmidt (BBK Bundesverband) und Sylvia Willkomm (Deutscher Museumsbund) zu Sprecherinnen sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter María Linares (Deutscher Künstlerbund) und Dr. Marcello Gaeta (Deutscher Verband für Kunstgeschichte).
Weiterer Schwerpunkt der Sitzung war der ermäßigter Mehrwertsteuersatz für bildende Kunst, bei dem Techniken wie die Fotografie oder der Siebdruck weiterhin vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen sind und mit 19% besteuert werden. Ebenso betroffen sind Lichtkunstwerke sowie Sound- und Lichtinstallationen, deren Bestandteile laut einer EU-Verordnung nicht unter die steuerbegünstigten Zolltarifnummern fallen. Mit dem Jahressteuergesetz, das die Mehrwertsteuerermäßigung für Galerien ab dem 1. Januar 2025 wieder eingeführt hat, wurde der Zustand von vor 2014 weitgehend wiederhergestellt. Die damals geltenden Ausnahmen, von denen insbesondere Künstler:innen bei Direktverkäufen betroffen sind, bleiben jedoch weiterhin bestehen. Eine adhoc AG zusammen mit dem Deutschen Fotorat wird befürwortet, bei dem die Forderung nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz zunächst auf die Fotografie diskutiert werden soll.
Berlin, den 31.03.2025 Dagmar Schmidt (BBK), Sprecherin und María Linares (Dt. Künstlerbund), stellv. Sprecherin