Geschäftsbericht 2005

Wie in jedem Jahr, so hat der Kunstrat auch 2005 zwei Mal getagt und seine Zusammenkünfte vornehmlich zu einem Erfahrungsaustausch genutzt. Insbesondere das Berliner Herbsttreffen war im Vorfeld der Bundestagsneuwahl recht spannungsreich. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats nahm sich ausgiebig Zeit, die Mitglieder des Kunstrats über die kulturpolitische Großwetterlage zu informieren. Eine anschließende Besichtigung des Reichstages und des Paul-Löbe-Hauses unter der Führung des kulturpolitischen Referenten der FDP-Bundestagsfraktion, Jan Gerd Becker-Schwering, fand ihren Abschluss in einem Empfang durch Guido Westerwelle, der sich für bildende Kunst nicht nur interessiert, sondern diese auch ausgiebig sammelt.

Was die 24 Mitgliedsverbände des Kunstrats bewegt und womit sie sich beschäftigen, kann hier nur ansatzweise vorgestellt werden.

Alle im Kunstrat vertretenen Verbände haben sich die kontinuierliche Förderung von bildender Kunst bzw. die Interessensvertretung sowohl ihrer Urheber als auch ihrer kommerziellen, institutionellen oder wissenschaftlichen Vermittler auf die Fahnen geschrieben.

Eine besonders öffentlichkeitswirksame Form der Kunstförderung ist die Vergabe von Stipendien und Preisen. Hier ist an erster Stelle der Kunstfonds zu nennen, der mit einem sechsstelligen Etat ausgestattet ist und jährlich rund 50 Künstler, Kunstverlage oder Institutionen mit großzügigen Arbeitsstipendien beziehungsweise durch Projektfinanzierung fördert. Der Galeristen-Verband ermöglicht die Präsenz von zwei Dutzend Förderkojen auf der Art Cologne - Werke von jungen, noch unbekannten Künstlern erblicken hier schon seit 25 Jahren erstmals das Licht der Kunstmarktwelt. Der Bundesverband Deutscher Kunstverleger hat auch 2005 einen Preis für besondere Leistungen im Gebiet der multiplizierten Kunst vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine vergibt einen Kunstkritiker-Preis und der Kunstkritiker-Verband wiederum zeichnet Ausstellungen bzw. Museen aus, die sich durch besondere Konzepte einer populären Eventkultur widersetzen.

Aber nicht nur Kunstpreise, sondern auch Messen sind ein hervorragendes Medium, um der Kunst eine breite Öffentlichkeit und ihren Urhebern ein Einkommen zu sichern. In diesem Sektor sind naturgemäß die Kunsthandelsverbände sehr aktiv. Hervorzuheben ist hier auch der Bundesverband Kunsthandwerk, der für seine Mitglieder nicht nur auf regionalem und nationalem, sondern auch auf internationalem Terrain eine Vielzahl an Märkten betreut und organisiert.

Zielsetzung der unterschiedlichen Künstlerverbände ist es, den gesellschaftlichen, rechtlichen und sozialen Status ihrer Mitglieder zu verbessern. Hier ist vor allem eine Errungenschaft des Bundesverbandes Bildender Künstler zu nennen. Ihm ist es gelungen, mit einem Schweizer Versicherungskonzern einen Rahmenvertrag - „Riester-Rente“ - als zusätzliche Altersvorsorge für seine Mitglieder abzuschließen. Eine beispielgebende Leistung konstruktiver Verbandsarbeit! Vor allem deswegen, weil bildende Künstler aufgrund meist niedriger oder schwankender Einkommen im Alter nur selten über größere Rücklagen verfügen und auch die zu erwartenden Rentenzahlungen aus der Künstlersozialversicherung kaum ausreichend sein werden. Der Verband Deutscher Kunsthistoriker unterstützt Anträge seiner Mitglieder um Aufnahme in die Künstlersozialkasse. Kunsthistoriker erhalten kaum noch feste Stellen und verdingen sich zunehmend durch befristete, mäßig honorierte Verträge in Museen und Institutionen. Da freie Ausstellungskuratoren Kultur jedoch vital
mitgestalten und meistens auch publizistisch tätig sind, erscheint es in der Tat fragwürdig, dass sie bislang nach dem KSVG nicht versicherungspflichtig sind.

Viele Mitgliedsverbände des Kunstrates befassen sich mit der Professionalisierung ihres jeweiligen Berufsstandes. Der Verband deutscher Restauratoren beispielsweise bemüht sich um die Entwicklung des Berufsbildes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Restaurierung und Konservierung.

„Professionalisierung“ ist auch für die Künstlerverbände ein Stichwort, dem zunehmend Gewicht zukommt. So hat die Fachgruppe Kunst der Gewerkschaft ver.di ein Konvolut an Vertragsformularen herausgegeben, um die Zusammenarbeit von Künstlern mit Galerien und nichtkommerziellen Institutionen auf eine rechtlich verbindliche Grundlage zu stellen. Der Deutsche Künstlerbund hat sich insbesondere die Professionalisierung von Künstlerinnen vorgenommen und ein Graduiertenförderprogramm entwickelt.

Prinzipiell werden Ein-Euro-Jobs als Modell der Reintegration von Langzeitarbeitslosen in das Erwerbsleben durchaus begrüßt - nicht jedoch, sofern sie bestehende, feste Stellen sukzessive verdrängen. Sorge bereitet auch die Umstellung von Magisterstudiengängen auf Bachelor- und Master-Studiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses. Der Deutsche Museumsbund und der Verband der Kunsthistoriker befürchten hier eine Verringerung des Ausbildungsniveaus mit negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt im Kunstsektor.

Fast alle Mitglieder des Kunstrates sind von bestimmten Aspekten der Urheberrechtsnovellierung berührt. Da es hierzu durchaus gegenläufige Auffassungen gibt, haben die einzelnen Verbände jeweils individuelle Interessenpolitik betrieben. Die gemeinsamen, im Rahmen der AG Urheberrecht erzielten und vom Deutschen Kulturrat publizierten Schnittmengen sind dem Leser dieser Zeitung weitgehend bekannt.

Da das Folgerecht durch das Bundesministerium der Justiz separat behandelt wurde und die PUK nur am Rande über dieses Thema berichtet hat, sei hier kurz erwähnt, dass sowohl die Urheber als auch die Vermarkter mit den Neuerungen leben können (sollten). Das Folgerecht regelt die Teilhabe des Künstlers am Weiterverkauf der von ihm geschaffenen Werke. Die durch eine EU-Richtlinie notwendig gewordene Novelle sieht nun eine gewisse Erleichterung für den Kunsthandel vor.
Ab 2006 gilt anstelle eines statischen, prozentualen Abgabesatzes eine je nach Verkaufspreis differenzierte degressive Abgabestaffel. Vorteilhaft für die Urheber ist hingegen der Umstand, dass deutsche Künstler nunmehr in allen Mitgliedstaaten der EU ihre Folgerechte einfordern können und auch fotografische Werke einbezogen sind.

Gleich zu Beginn des neuen Jahres 2006 hat der Kunstrat mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die neue Bundesregierung den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kunstwerke nicht antasten würde. Der unermüdliche Einsatz der diversen Künstlervereinigungen und der Kunsthandelsverbände hat hier ganz offensichtlich seine Wirkung getan.

Die Mitglieder des Kunstrates hoffen, dass es im laufenden Jahr aus der Politik weitere positive Signale für die deutsche Kulturlandschaft geben wird - eines könnte die Vorbereitung für die Aufnahme der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz sein.

Birgit Maria Sturm (Sprecherin)
Erschienen in: Politik und Kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates, Mai-Juni 2006