Pressemitteilungen

Berlin, den 25. August 2021

Pressemitteilung

Kunstrat in Sorge um afghanische Künstlerinnen und Künstler

Der Deutsche Kunstrat und seine Mitgliedsverbände sind angesichts der aktuellen Vorgänge in Afghanistan in großer Sorge um die Sicherheit der Künstlerinnen und Künstler, die sich für Freiheit, Gleichheit und humanistische Werte einsetzen. 

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich wie angekündigt auch tatsächlich für die Sicherheit der Akteure in Kunst und Kultur einzusetzen und insbesondere diejenigen in Sicherheit zu bringen, die sich aufgrund ihrer künstlerischen Arbeit in akuter Gefahr befinden.

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Berlin, den 27. Januar 2021

Pressemitteilung

Kunstorte zeitnah öffnen

Der zweite Corona-Lockdown hat auch die Bildende Kunst hart getroffen. Wir sind inmitten einer Pandemie und die Infektionszahlen weiterhin beunruhigend. Trotzdem hofft die gesamte Kulturszene auf eine baldige, schrittweise Wiedereröffnung von Theatern, Kinos, Musikhäusern und Ausstellungsorten. Der Deutsche Kunstrat fordert, hier die Orte der Kunst besonders früh in das Blickfeld zu nehmen!

In Kunstvereinen, Galerien, Offspaces und Museen hat Abstand schon immer Tradition – zum Schutz der Exponate und aus Respekt vor dem Kunstgenuss der anderen Kunstbetrachtenden. Mit Ausnahme von Megaevents sind strenge Hygienevorschriften hier problemlos umsetzbar und Kunstorte bisher nicht als Infektionstreiber aufgefallen. Der Deutsche Kunstrat erinnert daran, dass die Ausstellungshäuser nach dem ersten Lockdown bewiesen haben, wie gut sie die Hygienevorschriften umsetzen können.

Kunsthäuser sind Orte der sinnlichen Erfahrung, der Regeneration und des Nachdenkens. Es sind Orte, an denen wir mit den verschiedenen Facetten unseres Lebens und differenzierten Blicken auf Gegenwart und Vergangenheit konfrontiert werden. Es sind auch Orte des Innenhaltens, der Teilhabe und der Demokratiebildung. Neben dem Verlust für die Kunsthäuser, die fertige Ausstellungen ungesehen wieder schließen mussten, ist das Fehlen von Kunsterlebnis vor allem auch ein gesellschaftlicher Verlust.

Daher fordert der Deutsche Kunstrat als Spitzenverband der Bundesverbände der Bildenden Kunst eine schrittweise Wiedereröffnung der Kunstorte, sobald die Pandemie-Bedingungen es erlauben.

Dazu seine Sprecher*innen Dagmar Schmidt und Wolfgang Suttner: „Differenzierte Lösungen sind hier schnell umsetzbar! In den Orten der Kunst gibt es große, offene Räume und eine gute Klimatisierung. Hier steht niemand dicht an dicht. Museen sind nur in wenigen Fällen Orte, an denen sich Menschen drängeln. Hier ist die inzwischen deutlich spürbare Sehnsucht der Menschen nach Kulturerlebnis schnell und risikoarm zu erfüllen.“

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Berlin, den 20. April 2020

Statement des Deutschen Kunstrats für den Deutschen Kulturrat anlässlich seiner Teilnahme an der Sitzung des Bundestags-Ausschusses
für Kultur und Medien am 22. April 2020

Der Deutsche Kunstrat dankt Bund und Ländern dafür, dass sehr schnell Soforthilfe-Programme aufgelegt wurden, die auch vielen Kreativen fürs Erste helfen, mit den Auswirkungen der Corona-Krise umzugehen. Aktuell geht es um zweierlei:

  • Die Soforthilfen von Bund und Ländern sind so zu justieren, dass diejenigen, die nachweislich darauf angewiesen sind, in ihrer wirtschaftlichen Existenz über die Krise hinwegkommen können.
  • Nur durch eine längerfristige substanzielle Förderung des Kulturbetriebs, seiner Infrastruktur und seiner Akteure, ist die kulturelle Vielfalt in ihrer früheren Lebendigkeit anzukurbeln und zu sichern.

1.

Präzision der Soforthilfen und erste Lockerung unter Hygiene-Auflagen

  • Anerkennung der Lebenshaltungskosten von Künstler*innen als Betriebsausgaben: Baden-Württemberg geht hier mit gutem Beispiel voran und akzeptiert auch einen „fiktiven Unternehmerlohn“ Solo-Selbstständiger. Die anderen Bundesländer sind gefordert, dies auch vergleichbar zu regeln.
  • Anerkennung des durchschnittlichen Verdienstes der vergangenen drei Jahre als Berechnungsgrundlage: Dies bietet eine solide Basis, da im Kunstbetrieb künstlerische Einkommen oft erst in größeren zeitlichen Abständen realisiert werden können.
  • Sofortige Öffnung kleiner bis mittelgroßer Ausstellungsorte: Galerien, Kunstvereine sowie kleine bis mittelgroße Museen sind in die ersten Lockerungsmaßnahmen einzubeziehen. Sie können Besucher*innen gezielt den geforderten Abstand zueinander einhalten lassen und die notwendigen Hygiene-Auflagen umsetzen.
  • Ermöglichung kultureller Bildung bei Beachtung der Hygieneregeln: Projekte und Kurse kultureller Bildung, wie sie in Volkshochschulen, Musikschulen, Kunstvereinen und Museen angeboten werden, sollen durch entsprechende Öffnung und Nutzung der Räumlichkeiten ermöglicht werden, wenn nachweislich die Auflagen zur Hygiene und zur Abstandswahrung beachtet werden können.

2.

Kunst und Kultur nachhaltig ankurbeln und sichern, ihre Akteure unterstützen

Die Krise fördert einerseits überraschend viele kreative, gezwungenermaßen virtuell umsetzbare Ideen zutage, die sicher auch in Zukunft das kulturelle Leben bereichern werden. Aber ebenso deutlich wurde auch: Analog erlebbare Kultur und das face-to-face sind unverzichtbar. Deshalb gilt es sicherzustellen, die kulturelle Infrastruktur durch die gesamte Dauer der Krise zu unterstützen und denjenigen, die Kunst schaffen sowie denjenigen, die sie vermitteln und veröffentlichen, beim Neustart nach der Krise den nötigen Anschub zu ermöglichen und sie mittelfristig krisenfester zu machen. Es geht um ein umfassendes Förderprogramm nach dem Modell des New Deal, mit dem Kunst und Kultur wie andere Wirtschaftsbranchen strukturell gefördert werden, ohne aber ihre Sonderrolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Frage zu stellen.

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15. April 2020

Kunst auf Distanz ermöglichen! Deutscher Kunstrat fordert sukzessive Öffnung von Ausstellungsorten

Klar, der Schutz von Leben und Gesundheit geht vor. Aber wenn jetzt von ersten Lockerungen der durch Corona bedingten Beschränkungen die Rede ist, sollten Orte der Kunst auch in den Blick genommen werden, und zwar aus gutem Grund: Kunst macht kreativ, regt an, stiftet Sinn. Galerien, Kunstvereine und Museen können den Zugang von Besucher*innen über den Tag verteilt gut steuern, die in Ausstellungseinrichtungen per se achtsam sind, jetzt eben nicht nur in Distanz zu Kunstwerken. Selbstverständlich wären empfohlene Hygienemaßnahmen zu beachten: Abstand, Mundschutz, Hand-Desinfektion, Verzicht auf Klimaanlagen – alles einfach machbare Regeln für vorsichtige erste Schritte in die Normalität.

Dagmar Schmidt (Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler) und Wolfgang Suttner (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine), beide Sprecher des Deutschen Kunstrats erklären dazu: Ein Zeichen der Perspektive, einen unschätzbaren Gewinn für die Gesellschaft bedeutete es, wenn zumindest die Kunst schon einmal Inspiration in diese kulturarme Zeit bringen dürfte. Wie darüber hinaus mittel- und langfristig der Kunstbetrieb gestützt werden kann, bleibt auf der Agenda des Deutschen Kunstrates.

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1. Oktober 2018

Deutscher Kunstrat appelliert: „Mehr Kunstunterricht in die Schulen!“

Mit diesem Appell wendet sich der Deutsche Kunstrat an die Bildungs- und Kultusminister*innen der 16 Bundesländer. Die Mitgliederversammlung des Kunstrates verabschiedete hierzu eine Resolution, mit der u. a. der Wiedererhöhung der Stundenzuteilung im Fach Kunsterziehung, die Stärkung der Ausbildung von Kunsterzieher*innen und die Ermöglichung des Quereinstiegs für Künstler*innen nach kunstpädagogischer Qualifizierung gefordert wird.

In Kooperation mit dem BDK – Fachverband für Kunstpädagogik hatte der Deutsche Kunstrat eine verheerende Bilanz für das Fach Kunst an Schulen gezogen, das vielfach gar nicht oder von nicht dazu qualifizierten Lehrkräften unterrichtet und immer stärker an den Rand der Curricula gedrängt werde. Von der Resolution erhofft sich der Kunstrat, den Anstoß für eine Diskussion innerhalb der Kultusministerkonferenz zu geben.

Resolution „Mehr Kunstunterricht in die Schulen“ zum Download (PDF, 0,2MB)


16. Oktober 2017

Resolution

Der Deutsche Kunstrat ist eine Sektion des Deutschen Kulturrates und setzt sich aus 23 Kulturverbänden zusammen, die Urheber*innen und Verwerter*innen vertreten.

Der Deutsche Kunstrat gründet sich auf den Prinzipien von Toleranz und kultureller Vielfalt.

Aus diesem Grund sorgen sich die Mitglieder des Kunstrats um die Besetzung des Ausschusses für Kultur und Medien.

Es ist äußerst wichtig, dass die Kunst und Medienfreiheit sowie die Erinnerungskultur in unserem Land mit großer Verantwortung gepflegt und verhandelt werden. Einen demokratischen und freiheitlichen Umgang mit der kulturellen Vielfalt können wir bei der AfD nicht erkennen.

Das Verständnis für die notwendige Innovationsfähigkeit der modernen und zeitgenössischen Kunst vermissen wir.

Der Vorsitz des Ausschusses für Kultur und Medien darf nicht von der AfD übernommen werden!

Annemarie Helmer Heichele und Wolfgang Suttner
Sprecher*innen Deutscher Kunstrat

Frank Michael Zeidler und Prof. Dr. Beate Reifenscheidt
Stellvertretende Sprecher*innen Deutscher Kunstrat

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21. Mai 2015

Aktionstag am 21.05.2015 gegen TTIP, CETA & Co.

Am 21.05.2015 findet der Tag gegen TTIP unter dem Motto "Kultur braucht kein TTIP" statt. Der Deutsche Kunstrat unterstützt den Aufruf des Deutschen Kulturrats, sich an diesem Tag, dem internationalen Tag der kulturellen Vielfalt, mit Veranstaltungen, Diskussionen und anderen Aktionen mit den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und Co. auseinanderzusetzen.


8. Mai 2012

Ermäßigte Mehrwertsteuer für Bildende Kunst – europaweit!

Der Deutsche Kunstrat, der Zusammenschluss bundesweit organisierter Verbände der bildenden Künstler, der Kunstvermittler und Kunstverwerter, appelliert an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung, sich national wie europaweit für die ermäßigte Mehrwertsteuer für bildende Kunst einzusetzen.

Das bewährte Instrument indirekter Kunstförderung verbessert die soziale und wirtschaftliche Situation der bildenden Künstler und gleicht Nachteile des Kunsthandels europäischen und internationalen Wettbewerbern gegenüber aus. Die kulturelle Vielfalt und die hohe Qualität der Kunst und ihrer Vermittlung in Deutschland sind auch dieser kulturpolitisch klugen Maßnahme geschuldet. Sie aufzugeben, widerspräche dem Selbstverständnis einer Kulturnation.

Deshalb bedarf es einer Änderung der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie, damit die Bildende Kunst der Literatur, den Kulturveranstaltungen und schriftlichen Kulturgütern steuerlich gleichgestellt bleibt.

Der Aufforderung der EU-Kommission zur Regelbesteuerung des Kunsthandels und insbesondere der Galerien muss widersprochen werden.

Der Deutsche Kunstrat fordert deshalb den Deutschen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf,

  1. diese Aufforderung der EU-Kommission nicht zu befolgen und sich wie in zahlreichen anderen Bereichen auch ( z.B. zur Vorratsdatenspeicherung) dem Vertragsverletzungsverfahren zu stellen;
  2. sich uneingeschränkt und zuvorderst für eine grundsätzliche Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie einzusetzen und bis dahin dem deutschen Kunsthandel die Wettbewerbsfähigkeit durch die weitere Gewährung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes zu sichern.

Der Deutsche Kunstrat hat mit Anerkennung und Respekt zur Kenntnis genommen, dass sich insbesondere Kulturstaatsminister Neumann und viele Kulturpolitiker engagiert für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eingesetzt haben und bereits Kompensationsvarianten vorgeschlagen haben. Diese sog. Ausgleichsmaßnahmen allerdings dem Kunstbetrieb nur zu einem Bruchteil zugute:

  1. Eine Anhebung des Bundeszuschusses zur KSK von derzeit 20 % auf die schon einmal bis 1999 geltenden 25 % - vom Deutschen Kunstrat seit Jahren gefordert und uneingeschränkt begrüßenswert - kompensiert nicht die zusätzliche Belastung des Kunsthandels, sondern entlastet vor allem andere Kultursparten, wie z. B. die Verlags- und Musikindustrie, die nach wie vor den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Anspruch nehmen können.
  2. Die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung unterstützt den Kunstbereich nur marginal.
  3. Die vorgeschlagene Differenzbesteuerung von Kunstverkäufen durch Galerien wird ebenfalls nur zu einem Bruchteil die Preissteigerungen und sonstigen Nachteile verhindern, die unweigerlich mit einer Erhöhung um 12 % auf den MWSt-Regelsatz für den Kunstmarkt verbunden sein werden.
  4. Die Erhöhung des Ankaufsetats des Bundes ist aus inhaltlichen Gründen generell wünschenswert, als Kompensationsmaßnahme wäre sie jedoch geringer als der symbolische Tropfen auf dem heißen Stein.

Wenn überhaupt, müssen Kompensationen in vollem Umfang und wirksam dem Bereich der bildenden Kunst zugute kommen, beispielsweise durch

  • die Förderung von Auslandsmessen und Kunstprojekten deutscher Galerien,
  • die verstärkte Förderung von Ausstellungen,
  • die Verstärkung der direkten Künstlerförderung.

Alle im Deutschen Kunstrat vertretenen Fachverbände und Berufsgruppen werden sich gerne konstruktiv an der Entwicklung schnell wirksamer Maßnahmen beteiligen, um den Kunstmarkt nicht irreparabel zu schädigen, sondern den Kunstbetrieb als bedeutende Kultursparte in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren.

Information: Andrea Gysi
info@deutscher-kunstrat.de


2. April 2014

Deutscher Kunstrat fordert Rechtssicherheit für den deutschen Kunstmarkt

Der Deutsche Kunstrat, der Zusammenschluss bundesweit organisierter Verbände der bildenden Künstlerinnen und Künstler, Kunstvermittler und Kunstvermarkter, fordert zeitnah eine kunsthandelsfreundliche Auslegung der neuen Steuerregelungen für den Kunstmarkt...


28. Februar 2012

7% für bildende Kunst muss bleiben!

Die Forderung der EU-Kommission, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunst abzuschaffen, wird vom Deutschen Kunstrat scharf kritisiert. Der Deutsche Kunstrat appelliert daher an Finanzminister Dr. Schäuble, Kulturstaatsminister Neumann und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kunst mit aller Kraft einzusetzen.

Die gesellschaftspolitische Bedeutung von Kunst und Kultur kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ihr Schutz und ihre Förderung sind originäre Aufgabe der einzelnen EU-Staaten und setzen wichtige Akzente in deren Kulturpolitik.

Das Förderinstrument der Steuerermäßigung stabilisiert und stärkt den Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Eine Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bedeutet eine existenzielle Beeinträchtigung der Einkommenssituation der Künstlerinnen und Künstler ebenso wie des gesamten Kunstmarktes in unserem Land. Die neue Situation würde nicht ohne Auswirkung auf die gerade aufkommende Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft bleiben.

Angesichts bereits erfolgter drastischer Kürzungen im Kulturbereich wird eine gerechte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an Kunst und Kultur noch stärker beeinträchtigt werden.

Der Deutsche Kunstrat, die Sektion für bildende Kunst des Deutschen Kulturrates, ist ein Zusammenschluss von bundesweit organisierten Verbänden der bildenden Künstler, der Kunstvermittler und Kunstverwerter.

Information: Andrea Gysi
info@deutscher-kunstrat.de